Auswandern 2026: Wegzugs- und Steuercheck für Unternehmer
Immer mehr Unternehmer und Investoren denken über einen dauerhaften Umzug ins Ausland nach. Die Gründe sind vielfältig: steigende Steuerbelastung in Deutschland, der Wunsch nach internationaler Ausrichtung und neue Lebensmodelle, die mehr Freiheit versprechen. Doch wer 2026 auswandern möchte, sollte wissen: Der Wegzug ist nicht nur ein organisatorisches, sondern vor allem ein steuerliches Projekt.
Dieser Beitrag zeigt, welche rechtlichen und steuerlichen Punkte zu beachten sind – und warum es sich lohnt, SETUPRO frühzeitig einzubeziehen, um Risiken zu vermeiden.
Fit für die Zukunft? SETUPRO hilft bei allen Fragen zur Auswanderung und bei dem Business-Setup in den VAE. (Image by Alexandru Manole from Pixabay)
Rechtliche Ausgangslage: Wann gilt man als ausgewandert?
Rein formal endet die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland, wenn der Wohnsitz und der gewöhnliche Aufenthalt dauerhaft ins Ausland verlagert werden. Das bedeutet: Wer sich in Deutschland abmeldet und nachweisen kann, dass er seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland – zum Beispiel in die Vereinigten Arabischen Emirate – verlegt hat, unterliegt grundsätzlich nicht mehr der deutschen Einkommensteuer.
Aber: Wer weiterhin eine Wohnung in Deutschland behält, Vermietungseinkünfte erzielt oder regelmäßig längere Zeit in Deutschland verbringt, kann weiterhin steuerlich relevant bleiben. Deshalb ist eine sorgfältige Planung und Dokumentation unerlässlich.
Wegzugsbesteuerung: Die große Falle für Unternehmer
Besonders wichtig für Unternehmer ist die sogenannte Wegzugsbesteuerung nach § 6 Außensteuergesetz (AStG). Sie greift, wenn eine natürliche Person mindestens 1 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält und Deutschland den Eindruck hat, dass dadurch Steuersubstanz ins Ausland verlagert wird.
In diesem Fall unterstellt das Finanzamt eine fiktive Veräußerung der Anteile – auch wenn tatsächlich nichts verkauft wird. Die dabei entstehenden „stillen Reserven“ werden sofort besteuert. Eine Stundung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und an enge Fristen gebunden.
Ohne professionelle Beratung drohen hier schnell hohe Steuerzahlungen, die man durch rechtzeitige Gestaltung hätte vermeiden können.
Doppelbesteuerung vermeiden: Das Abkommen Deutschland – VAE
Wer nach Dubai oder in ein anderes Emirat zieht, profitiert davon, dass zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht. Dieses regelt, welches Land Einkünfte aus Arbeit, Kapitalvermögen oder Immobilien besteuern darf.
Richtig angewendet verhindert das DBA, dass dasselbe Einkommen zweimal besteuert wird. Allerdings müssen die Regeln exakt beachtet und nachgewiesen werden. SETUPRO sorgt hier für die korrekte Umsetzung und koordiniert bei Bedarf mit Steuerexperten in beiden Ländern.
Mehr als nur Steuern: Der Wegzug will vorbereitet sein
Eine Auswanderung ist nicht nur ein steuerlicher Schritt, sondern auch ein organisatorisches Projekt. Frühzeitig sollten folgende Punkte geklärt werden:
Abmeldung beim Einwohnermeldeamt und Nachweise über den neuen Lebensmittelpunkt
Anpassung von Bankkonten, Versicherungen und Altersvorsorge
Übertragung oder Umstrukturierung von Unternehmensanteilen und Vermögenswerten
Planung der Krankenversicherung und Altersvorsorge im Ausland
All das braucht Zeit – und eine klare Strategie, damit keine Lücken entstehen.
Firmengründung und Visa in Dubai
Für viele Unternehmer ist Dubai nicht nur wegen der Lebensqualität attraktiv, sondern auch wegen seiner unternehmerfreundlichen Rahmenbedingungen:
Keine persönliche Einkommensteuer
9 % Körperschaftsteuer, wobei Freezone-Unternehmen bei richtiger Struktur weiterhin von Steuererleichterungen profitieren können
Unterschiedliche Visa-Optionen, etwa das Investor- oder Golden-Visa, das langfristigen Aufenthalt ermöglicht
SETUPRO übernimmt den gesamten Prozess der Firmengründung – von der Wahl der passenden Freezone oder Mainland-Struktur bis zur Beantragung von Visa und Emirates ID.
Warum SETUPRO der Schlüssel zum sicheren Wegzug ist
Die Kombination aus internationalem Steuerrecht, Wegzugsbesteuerung und Visa-Strategie ist komplex. Eine vermeintlich einfache Abmeldung in Deutschland reicht nicht aus, um auf der sicheren Seite zu sein.
SETUPRO begleitet Sie ganzheitlich:
Wir analysieren Ihre Ausgangssituation und entwickeln ein rechtssicheres Wegzugskonzept.
Wir koordinieren mit erfahrenen Steuerberatern in Deutschland und den VAE.
Wir planen und setzen die Firmengründung in Dubai so auf, dass sie steuerlich optimal eingebettet ist.
Wir sorgen dafür, dass Visa, Aufenthaltsgenehmigungen und Banken reibungslos funktionieren.
So vermeiden Sie unerwartete Steuerforderungen und rechtliche Stolperfallen – und können sich auf Ihre neuen Chancen konzentrieren.
Fazit: Früh starten, Risiken vermeiden
Wer 2026 auswandern will, sollte jetzt aktiv werden. Die Wegzugsbesteuerung, die Einhaltung von Doppelbesteuerungsabkommen und die korrekte Gestaltung der neuen Unternehmensstruktur brauchen Zeit und sorgfältige Vorbereitung.
SETUPRO behält alle steuerlichen, rechtlichen und praktischen Details im Blick und sorgt dafür, dass Ihr Wegzug reibungslos und steuerlich optimal abläuft.
Vereinbaren Sie noch heute ein unverbindliches Erstgespräch, um Ihre Auswanderung 2026 rechtzeitig und professionell auf den Weg zu bringen.